Nach der Definition DIN 18195-4:2000-08 Bauwerksabdichtung (02) soll die Mindesttrockenschichtdicke 3 mm betragen, wobei die Ausführung in 2 Arbeitsgängen erfolgen muss. Es wird in der Richtlinie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorgeschriebene Mindesttrockenschichtdicke an keiner Stelle unterschritten werden darf.
Insbesondere bei nachträglichen Abdichtungsmaßnahmen beim Bauen im Bestand hat sich dieses Abdichtungssystems seit über 2 Jahrzehnten bewährt. Im Gegensatz zu einer bahnenförmigen Abdichtung können unebene, wellige und nicht gänzlich ausgetrocknete Untergründe, wie sie bei Instandsetzungen an der Tagesordnung sind, beschichtet werden. Die pastöse, spachtelfähige Masse passt sich dem Untergrund an, wobei eine vollflächige und gute Haftung erreicht wird. Das Risiko von Haftungsproblemen, Ablösungen und damit einhergehenden Unterläufigkeiten, wie das bei Bahnenabdichtungen hin und wieder vorkommt, ist kaum gegeben.
Vor dem Auftrag der KMB ist der Untergrund mit einer Grundierung bzw. einem Voranstrich nach Herstellermaßgabe des zum Einsatz gelangenden Produkts zu verstehen. Zumeist handelt es sich um einen Voranstrich auf der Basis einer Bitumen- Emulsion.
Die Außenwandabdichtung muss auf den Fundamentabsatz und mind. 10 cm breit an der Fundamentstirnseite hinuntergeführt werden.